Wer zur Reform der Volkskirche aufruft, muss rechtstheologisch mit Bibel und Bekenntnisschriften argumentieren. Ich habe in meiner Magisterschrift „Das Recht der Kirchengemeinde in der Rechtsordnung der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern“ zu zeigen versucht, dass das Kirchenrecht die „Versammlung aller Gläubigen“ in Sachen Evangelium entmündigt. Der Text findet sich hier: Teuffel-Das-Recht-der-Kirchengemeinde.
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